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Unsere Hausordnung

  1. Durch Erwerb der Eintrittskarte und/oder Betreten der Räumlichkeiten von SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Timmendorfer Strand erkennen Besucher*innen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  2. Eintrittskarten, die an der Tageskarte erworben wurden, berechtigen die Inhaber*innen zu einem einmaligen Rundgang zu dem jeweils gebuchten Datum und Zeitfenster. Bei Verlassen der Räumlichkeiten von SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Timmendorfer Strand verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Nur in Verbindung mit dem Tagesstempel berechtigt die Eintrittskarte zum mehrmaligen Eintritt. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar.
  3. Eintrittskarten, die Online oder im Vorverkauf erworben wurden, sind mit einem Gültigkeitsdatum versehen und gelten nur an dem angegebenen Tag und der jeweiligen Uhrzeit zu den Bedingungen gemäß Absatz 2.
  4. Das Betreten der Räumlichkeiten von SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Timmendorfer Strand erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
  5. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Erwachsenen die Attraktion besuchen. Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen allein in die Attraktion, dürfen aber NICHT die Aufsicht über einen Minderjährigen haben.
  6. Für Personen- und Sachschäden (Verletzungen, Unfälle, verschmutzte Kleidung etc.) infolge von Unachtsamkeit, Eigen- oder Fremdverschulden durch Dritte wird keine Haftung übernommen.
  7. SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Timmendorfer Strand behält sich das Recht vor, Besucher*innen ohne Angabe von Gründen den Eintritt zu verwehren oder Besucher*innen, die andere Besucher*innen belästigen, gegen diese Bedingungen verstoßen oder ohne rechtmäßige Eintrittskarte in den Räumlichkeiten von SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Timmendorfer Strand angetroffen werden, entschädigungslos aus den Räumlichkeiten zu verweisen.
  8. Während des Rundganges sind das Rauchen und auch der Verzehr von Speisen strikt untersagt.
  9. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.
  10. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  11. Die Besucher*innen werden gebeten auf Ihre mitgeführten Gegenstände, wie z. B. Taschen, Jacken, Fotoapparate und ähnliches, zu achten. Bei Verlust kommt SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Timmendorfer Strand nicht für die Erstattung auf.
  12. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
  13. Foto und Videoaufnahmen während des Rundganges sind nur für private Zwecke gestattet. Aufnahmen für öffentliche, gewerbliche oder kommerzielle Zwecke sind vorher zu beantragen. Es ist eine Genehmigung von SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Timmendorfer Strand erforderlich.
  14. Das Fotografieren mit Blitzlicht ist in den Räumlichkeiten von SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Timmendorfer Strand nicht gestattet.
  15. SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Timmendorfer Strand verpflichtet sich nicht zur Rücknahme von bereits verkauften Eintrittskarten. Sollten Karten dennoch zurückgenommen werden, geschieht dies ausschließlich auf Kulanzbasis. Karten, die im Vorverkauf erworben wurden, werden an der Tageskasse generell nicht zurückgenommen.
  16. Aus Sicherheitsgründen werden keine 500€ Scheine angenommen. Das Wechselgeld ist sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Eine spätere Reklamation wird nicht anerkannt.
  17. SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Timmendorfer Strand weist darauf hin, dass es im laufenden Betrieb zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, so dass Gruppen, die zu bestimmten Zeiten reserviert haben, ebenfalls mit einer Wartezeit rechnen müssen.
  18. Die Besucher*innen hat keinen Anspruch darauf, dass im Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein, in welcher Form auch immer, durch SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Timmendorfer Strand hingewiesen wurde. Aus technischen, operativen oder sonstigen Gründen könnten Teile der Attraktion geändert, entfernt oder geschlossen werden oder zu bestimmten Zeiten nicht zugänglich sein.
  19. Ermäßigungen aus Werbemaßnahmen werden nur für Onlinetickets gewährt. Diese sind an der Kasse unaufgefordert vorzulegen. Eine nachträgliche Akzeptanz ist ausgeschlossen.
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