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Hausordnung

  1. Durch Erwerb der Eintrittskarte und/ oder Betreten der Räumlichkeiten von SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung München erkennt der Besucher diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  2. Eintrittskarten, die an der Tageskasse erworben wurden, berechtigen den oder die Inhaber zu beliebig vielen Rundgängen während der Öffnungszeiten (diese können variieren) an dem Tag, an dem die Eintrittskarte gelöst wurde.
  3. Eintrittskarten, die im Vorverkauf erworben wurden, sind mit einem Gültigkeitsdatum versehen und gelten nur an dem angegebenen Tag zu den Bedingungen gemäß Absatz 2.
  4. Das Betreten der Räumlichkeiten von SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung München erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
  5. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Erwachsenen die Attraktion besuchen. Kinder ab dem 15. Lebensjahr dürfen alleine in die Attraktion, dürfen aber NICHT die Aufsicht über einen Minderjährigen haben.
  6. Für Personen- und Sachschäden (Verletzungen, Unfälle, verschmutzte Kleidung etc.) infolge von Unachtsamkeit, Eigen- oder Fremdverschulden durch Dritte wird keine Haftung übernommen.
  7. SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung München behält sich das Recht vor, Besuchern ohne Angabe von Gründen den Eintritt zu verwehren oder Besucher, die andere Besucher belästigen, gegen diese Bedingungen verstoßen oder ohne rechtmäßige Eintrittskarte in den Räumlichkeiten von SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung München angetroffen werden, entschädigungslos aus den Räumlichkeiten zu verweisen.
  8. Während des Rundganges sind das Rauchen und auch der Verzehr von Speisen und Getränken strikt untersagt.
  9. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.
  10. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  11. Die Besucher werden gebeten auf Ihre mitgeführten Gegenstände, wie z. B. Taschen, Jacken, Fotoapparate und ähnliches, zu achten. Bei Verlust kommt SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung München nicht für die Erstattung auf.
  12. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
  13. Foto und Videoaufnahmen während des Rundganges sind nur für private Zwecke gestattet. Aufnahmen für öffentliche, gewerbliche oder kommerzielle Zwecke sind vorher zu beantragen. Es ist eine Genehmigung der SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung München, erforderlich.
  14. Das Fotografieren mit Blitzlicht ist in den Räumlichkeiten der SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung München nicht gestattet.
  15. SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung München verpflichtet sich nicht zur Rücknahme von bereits verkauften Eintrittskarten. Sollten Karten dennoch zurückgenommen werden, geschieht dies ausschließlich auf Kulanzbasis. Karten, die im Vorverkauf erworben wurden, werden an der Tageskasse generell nicht zurückgenommen.
  16. Eine Annahme von € 500,- Scheinen ist nicht gewährleistet. Das Wechselgeld ist sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Eine spätere Reklamation wird nicht anerkannt.
  17. SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung München weist darauf hin, dass es im laufenden Betrieb zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, so dass Gruppen, die zu bestimmten Zeiten reserviert haben, ebenfalls mit einer Wartezeit rechnen müssen.
  18. Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass im Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein, in welcher Form auch immer, durch SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung München hingewiesen wurde. Aus technischen, operativen oder sonstigen Gründen könnten Teile der Attraktion geändert, entfernt oder geschlossen werden oder zu bestimmten Zeiten nicht zugänglich sein.
  19. Ermäßigungen aus Werbemaßnahmen werden nur an der Tageskasse gewährt. Diese sind an der Kasse unaufgefordert vorzulegen. Eine nachträgliche Akzeptanz ist ausgeschlossen.
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