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Unsere Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Hannover

  1. Durch Erwerb der Eintrittskarte und/oder Betreten der Räumlichkeiten der SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Hannover erkennen die Besucher*innen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  2. Eintrittskarten, die an der Tageskarte erworben wurden, berechtigen den oder die Inhaber*in zu einem sofortigen und einmaligen Rundgang während der Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. von 10 bis 17:00 Uhr – letzter Einlass 16 Uhr- Und an den Wochenenden/in den niedersächsischen Ferien/ an Feiertagen/Brückentagen von 10 bis 18:00 Uhr – letzter Einlass 17 Uhr) an dem Tag, an dem die Eintrittskarte gelöst wurde. Bei Verlassen der Räumlichkeiten der SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Hannover verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  3. Eintrittskarten, die im Vorverkauf erworben wurden, sind mit einem Gültigkeitsdatum versehen und gelten nur an dem angegebenen Tag zu den Bedingungen gemäß Absatz 2.
  4. Das Betreten der Räumlichkeiten der SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Hannover erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
  5. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Erwachsenen die Attraktion besuchen. Kinder ab dem 14. Lebensjahr dürfen alleine in die Attraktion, dürfen aber NICHT die Aufsicht über einen Minderjährigen haben.
  6. Für Personen- und Sachschäden (Verletzungen, Unfälle, verschmutzte Kleidung etc.) infolge von Unachtsamkeit, Eigen- oder Fremdverschulden durch Dritte wird keine Haftung übernommen.
  7. Die SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Hannover behält sich das Recht vor, Besucher*innen ohne Angabe von Gründen den Eintritt zu verwehren oder Besucher*innen, die andere Besucher*innen belästigen, gegen diese Bedingungen verstoßen oder ohne rechtmäßige Eintrittskarte in den Räumlichkeiten der SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Hannover angetroffen werden, entschädigungslos aus den Räumlichkeiten zu verweisen.
  8. Während des Rundganges sind das Rauchen und auch der Verzehr von Speisen und Getränken strikt untersagt.
  9. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.
  10. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  11. Die Besucher*innen werden gebeten auf Ihre mitgeführten Gegenstände, wie z. B. Taschen, Jacken, Fotoapparate und ähnliches, zu achten. Bei Verlust kommt die SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Hannover nicht für die Erstattung auf.
  12. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
  13. Foto und Videoaufnahmen während des Rundganges sind nur für private Zwecke gestattet. Aufnahmen für öffentliche, gewerbliche oder kommerzielle Zwecke sind vorher zu beantragen. Es ist eine Genehmigung der SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Hannover erforderlich.
  14. Das Fotografieren mit Blitzlicht ist in den Räumlichkeiten der SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Hannover nicht gestattet.
  15. Die SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Hannover verpflichtet sich nicht zur Rücknahme von bereits verkauften Eintrittskarten. Sollten Karten dennoch zurückgenommen werden, geschieht dies ausschließlich auf Kulanzbasis. Karten, die im Vorverkauf erworben wurden, werden an der Tageskasse generell nicht zurückgenommen.
  16. Aus Sicherheitsgründen werden keine 500 € Scheine angenommen. Das Wechselgeld ist sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Eine spätere Reklamation wird nicht anerkannt.
  17. Die SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Hannover weist darauf hin, dass es im laufenden Betrieb zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, so dass Gruppen, die zu bestimmten Zeiten reserviert haben, ebenfalls mit einer Wartezeit rechnen müssen.
  18. Die Besucher*innen haben keinen Anspruch darauf, dass im Zeitpunkt des Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein, in welcher Form auch immer, durch die SEA LIFE Deutschland GmbH, Niederlassung Hannover hingewiesen wurde. Aus technischen, operativen oder sonstigen Gründen könnten Teile der Attraktion geändert, entfernt oder geschlossen werden oder zu bestimmten Zeiten nicht zugänglich sein.
  19. Ermäßigungen aus Werbemaßnahmen werden nur an der Tageskasse gewährt. Diese sind an der Kasse unaufgefordert vorzulegen. Eine nachträgliche Akzeptanz ist ausgeschlossen.
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